Unkategorisiert
Sponsoren
Ein Dankeschön an unsere Sponsoren
Eckhard Schulze Fuhrunternehmen Am Luthersbrunnen 38 Wittenberg 06886 Tel.: 03491 400500 |
Zahnarztpraxis Sigrid Arendt Dr.-Kurt-Fischer-Str. 10a Abtsdorf 06888 Tel.: 03491 414014 / 03491 414013 |
Sparkasse Wittenberg Am Alten Bahnhof 3 06886 Wittenberg Tel.: 03491-4620, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Spedition K & K * Gerald Kingal Triftstr. 23 Wittenberg 06886 Tel.: 03491 411456 |
Holger Mertin * LVM-Versicherungen Am Damm 8 Zörnigall Tel.: 034922 60149 |
Marion Merten * Marion’s Blumenland Eupersche Str. 3 Wittenberg 06886 Karlsfeld Tel.: 03491 884424 |
LVM Versicherung – Ramona Krohn-Scheibel Berliner Chaussee 12b, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 411828 |
Dr. Solweig Blase Annendorfer Straße 15 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Agrargenossenschaft Kropstädt e.G. * Agrarbüro Kropstädt & Mochau Hauptstr. 61 Mochau 06888 Tel.: 034920207 |
Pendziwiat * Fliesen-, Platten- & Mosaikleger Kopernikusstraße 43 Wittenberg 06886 Tel/Fax: 03491 886140 bzw. 0172 6719114 |
Creativ GmbH * Zahntechnisches Fachlabor Str. der Freundschaft 127 Wittenberg 06886 Tel.: 03491 414841 / 03491 419348 Fax.: 03491 419349 |
Pielorz Estrichbau UG Berkauer Straße 2 06889 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 034929 761850 |
Fläming-Tours Schröder GmbH Dr.-Kurt-Fischer-Str.12 Zahna 06895 |
Physiotherapie Grit Gärtner Karl-Marx-Platz 1 Zahna 06895 Tel.: 034924 20126 |
Gaststätte „Haus am Wald“ Inhaber: Günther Küstenbrück Michael-Kohlhaas-Straße 1 06895 Zahna-Elster OT Zörnigall, Tel.: 034922 60364 |
Barthel Sportstättenservice GmbH & Co. KG Lange Stücken 4 04860 Großwig |
Schmiede & Schlosserei Andreas Mühlner Hohndorfer Str. 39c Mühlanger 06888 |
Axel Jahn Heinrich-Schach-Str.18a Abtsdorf 06888 |
ATEC NEUMANN Anlagentechnik und Anlagenbau Thomas-Müntzer-Straße 24a, 06888 Lutherstadt Wittenberg OT Abtsdorf, Tel.: 03491 400204 |
E-Neukauf Wittenberg Schillerstraße, Wittenberg 06886 |
Gaststätte "Zum Zeppelin" * Fred Habedank Siedlerallee 25 Abtsdorf 06888 |
Johannes Schneider – Blumenfachgeschäft Zallmsdorfer Straße 14 06895 Zahna Tel.: 034924 20365 |
Schlosserei Ronald Kase Hauptsstrasse 53a 06888 Mochau Tel.: 03491 - 801515 |
Dr. med. vet. Schrank Dietrich & Hannelore Rote Landstrasse 30 06886 Wittenberg Te.: 03491 - 660847 |
Bäckerei und Konditorei Birgit Raffael Berliner Chaussee 35 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 440705 |
Hanni Sustainable Investments Projektentwicklungsgesellschaft www.hanni-solar.com |
Frank Meinel Meisterbetrieb für Sanitär, Solar und Heizung Dessauer Str. 33 06886 Wittenberg Tel. 03491-610088 |
Olaf Ziebarth |
Elbe Elektro Rainer Borchardt Friedrichstraße 44 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 412420 |
Bodo Wenzel Am Damm 15 06888 Zörnigall Tel. : 034922 60248 |
Paulchens Hausmeisterservice Burkhard Paul Röntgenweg 17 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 886591 |
Handwerker Service Sven Hüttig Breitenstr. 27 06895 Zahna Tel.: 034924 80792 |
Susann Möbius Torstraße 225 10115 Berlin |
Satzung
- Details
- Erstellt: Donnerstag, 02. April 2015 13:31
- Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 02. April 2015 18:15
- Geschrieben von Administrator
Abtsdorfer Carneval Club e.V mit Sitz in Abtsdorf
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen „Abtsdorfer Carneval Club e.V.“ Abkürzung: ACC
- Der Sitz des Vereines ist 06888 Lutherstadt Wittenberg / Ortsteil Abtsdorf
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereines
- Der Abtsdorfer Carneval Club e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereines ist die Förderung und Ausübung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird besonders verwirklicht durch die Pflege des Liedgutes, des Chorgesanges und des Tanzes. Damit wird der Erhaltung des kulturellen Brauchtums Genüge getan.
- Eine besondere Aufgabe ist es, den Abtsdorfer Karneval als eine kulturelle Tradition des Ortes, auch weiterhin mit Leben zu erfüllen. (Gründung 1977)
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
- Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
- Durchführung von Kinder- ,Jugend- und Seniorenkarnevalveranstaltungen
- Durchführung von Karnevalveranstaltungen während einer Karnevalssaison
- Unterstützung des Ortsteiles Abtsdorf der Lutherstadt Wittenberg und deren örtlichen Vereine bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
- Öffentliche Karnevalveranstaltungen dürfen nur innerhalb einer Session durchgeführt werden. Eine Karnevalssession beginnt am 11.11. des laufenden Jahres und endet am Aschermittwoch des folgenden Jahres.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereines kann jeder Bürger werden.
- Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, aktiven und passiven Mitgliedern .
- Personen, die sich in besonderen Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch den Vereinsvorstand in Absprache mit dem Elferrat zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte der aktiven Mitglieder, sind aber von der Beitragszahlung befreit.
- Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die aktiv an der Programmgestaltung und am Vereinsleben teilnehmen. Aktive Mitglieder teilen sich in folgende Sektionen: Elferrat, Große Funkengarde, Kleine Funkengarde, Kindertanzgruppe, Karnevalspolizei, Dekorationsgruppe, Technikgruppe und Fundus. Die Aufzählung der Sektionen ist nicht abschließend.
- Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich nicht selbst aktiv an der Programmgestaltung beteiligen, aber im übrigen die Interessen des Vereins fördern.
§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt über einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Über den Antrag entscheidet der Vereinsvorstand gemeinsam mit dem Elferrat. Ablehnungsgründe brauchen nicht benannt werden, die Entscheidung des Vorstandes ist verbindlich.
- Der Übertritt vom aktiven zum passiven Mitgliederstand oder umgekehrt muss dem Vorstand bis zum Ende einer Session oder spätestens zum 31.03. eines Jahres mitgeteilt werden. Er ist wirksam ab 01.07. des Geschäftsjahres.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod
- durch Austritt
- durch Ausschluss
- Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Sie kann grundsätzlich erst zum Ende einer Session erfolgen oder spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
- Der Ausschluss erfolgt
- wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Beitragszahlung von 6 Monatsbeiträgen im Rückstand ist
- bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereines
- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb und außerhalb des Vereinslebens
- aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen
- Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, wobei der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen unbeschadet bleibt. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen, Spenden oder sonstigen finanziellen Mitteln sind ausgeschlossen.
- Alle Mitglieder haben die Pflicht, beim Ausscheiden aus dem ACC, alle dem Verein gehörenden Materialien, insbesondere Kostüme und Ornate, unverzüglich dem Verein zurückzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der Elferrat.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Ehrenmitglieder, aktive Mitglieder ab einem Alter von 14 Jahren und passive Mitglieder ab einem Alter von 16 Jahren haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Das Thema und das Motto einer Session wird von den im Programm auftretenden Mitgliedern bestimmt.
- Alle Mitglieder des ACC sind verpflichtet, mit dem Vermögen des Vereines (Kostüme, Technik, Dekoration und weiteren Werten) sorgfältig und sparsam umzugehen.
- Die Mitglieder des ACC haben das Recht
- aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Programme teilzunehmen
- in den Mitgliederversammlungen und Elferratssitzungen ihre Meinung zu äußern und auch Kritik zu üben.
- an der Wahl des Vorstandes teilzunehmen, und auch selbst gewählt zu werden.
- die vereinseigenen Einrichtungen unter Beachtung der Hausordnung zu nutzen.
- Die Mitglieder des ACC haben die Pflicht
- die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Elferrates umzusetzen
- die vorliegende Satzung, nach Anerkennung durch Beschluss, einzuhalten und mit Leben zu erfüllen.
- die Ziele des Vereines nach besten Kräften zu fördern
- den Beitrag rechtzeitig zu entrichten
§ 6 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag
- Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
- Der Beitrag ist auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres eintritt.
- Neu eingetretene Mitglieder werden erst dann aktive oder passive Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten, wenn die Aufnahmegebühr vollständig entrichtet ist. Ausnahmen kann der Vorstand gewähren. Jugendliche Mitglieder sind von der Aufnahmegebühr befreit.
- Der Vorstand hat das Recht, ausnahmsweise bei Bedürftigkeit die Aufnahmegebühr ganz oder teilweise zu erlassen, sie zu stunden oder Ratenzahlungen zu bewilligen. Das Recht zu den gleichen Maßnahmen steht dem Vorstand unter den selben Vorraussetzungen auch bezüglich des Jahresbeitrages zu.
- Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens bis zum 31.01. des laufenden Geschäftsjahres zu bezahlen.
§ 7 Organe des ACC
- Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- Höchstes Organ des ACC ist die Mitgliedervollversammlung.
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- dem Beisitzer
- Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
- Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr nach einer Karnevalsession statt. – Vollversammlung –
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn:
- der Vorstand dies für erforderlich hält
- mindestens 20% der Vereinsmitglieder dies beantragen
- Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen sind durch schriftliche Einladungen, unter Beifügung der Tagesordnung, wenigstens 1 Woche vor Versammlungstermin den Mitgliedern bekannt zu geben.
§10 Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften
- Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
- Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen sind.
§11 Vermögen; Vereinskonto
- Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereines werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet.
- Der ACC richtet ein Konto bei einem Kreditinstitut ein. Verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen ist der Schatzmeister.
- Verfügungsberechtigt über das Vereinskonto sind der Schatzmeister und der Präsident. Beide sind einzelverfügungsberechtigt.
§12 Revision
- Verantwortlich für die Revision ist der Elferrat. Er kontrolliert die Führung der Finanzen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Bestimmungen der Satzung.
- Der Schatzmeister legt jährlich auf der Vollversammlung die Finanzen offen.
- Nach jedem Ende eines Geschäftsjahres zeichnen der Präsident und ein Mitglied des Elferrates die korrekte Finanzführung ab.
§ 13 Vereinsauflösung
- Die Auflösung des Vereins erfolgt durch die Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.
- Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Ortsteil Abtsdorf der Lutherstadt Wittenberg, der es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung von Kultur und Sport zu verwenden hat.
Vorstehende Satzung wurde am 08.03.2015 auf der Mitgliedervollversammlung beschlossen.
Damit ist die alte Satzung ( Fassung vom 15.03.2009 ) ungültig.
Willkommen

Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen.
Als moderner Karneval-Club im Herzen Ostdeutschlands wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um unseren Verein und unsere Veranstaltungen versorgen. Wir befinden uns hier in Abtsdorf, einem modernen Dorf am Rande des Fläming und sind mittlerweile ein Teil der berühmten Lutherstadt Wittenberg. Sie können sich schon vorab über die Termine des Abtsdorfer Carneval Club e.V. informieren. Der Schwerpunkt unserer Präsenz wird auf unserem aktuellen Repertoire liegen. Dieser Bereich wird sicher von großem Interesse für Sie sein. Sie können sich natürlich auch über vergangene Sessionen informieren.
In der Zwischenzeit erreichen Sie uns wie immer telefonisch unter (03491) 400399 und per Telefax unter (03491) 414014. Natürlich freuen wir uns auch über eine E-Mail von Ihnen.
Wenn Sie unseren Karneval-Club noch gar nicht kennen und erst im Internet von uns erfahren haben, dann würden wir uns freuen, Sie bei einer unserer Veranstaltungen zu unseren Gästen zählen zu können! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen. Auch würden wir uns über einen Eintrag im Gästebuch freuen.
Und nun viel Spaß!
Mit einem dreifach donnernden...
EUP-AB HELAU... EUP-AB HELAU... EUP-AB HELAU !!! ...öh...öh... öh...öh... öh..öh!!!
Das Besondere an unserem "Schlachtruf" ist der dreifache Tusch am Ende!!!
Passive Mitglieder
Das sind unsere passiven Mitglieder, die uns bei jeder Veranstaltung tatkräftig unterstützen.
Ob beim Aufbau von Requisiten, der Umsetzung von logistischen Aufgaben oder beim Kostümieren....sie sind immer für uns da.
- Anja Merker
- Guido Martschei
- Ulf Arendt
- Klaus Wittig
- Monika Wittig
- Sigrid Arendt
- Elke Lübke
- Grit Gärtner
- Heike Wernicke
- Annett Lange
- Yvonne Hoppe
- Mandy Ullrich
- Marila Lübke
- Karin Martschei
- Rita Warmus
- Sylke Schmiedehausen
- Juliane Warmus
- Lutz Hoppe
- Justine-Charlott Kling
- Reinhard Wernicke
Impressum
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.